AGB

§ 1 Anwendungsbereich und Vertragsschluss

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Mietmaterial sowie für damit verbundene Liefer-, Abhol-, Auf- und Abbau- und sonstige Dienstleistungen der Möbelvermieter UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend Auftragnehmer genannt. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, nachfolgend einheitlich Kunde genannt.

2. Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

3. Anfragen des Kunden, insbesondere über die Website oder den Anfragekorb, sind unverbindlich und stellen noch keine Reservierung dar. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden und die anschließende Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch eine anderweitige ausdrückliche Annahmeerklärung zustande.

§ 2 Leistungen, Angebote, Preise und Mietdauer

1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Abbildungen, Maßangaben und Beschreibungen dienen der Darstellung des Mietmaterials; handelsübliche und für den vorgesehenen Gebrauch unerhebliche Abweichungen bleiben vorbehalten.

2. Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Verfügbarkeit des angefragten Mietmaterials wird erst im Rahmen der Bearbeitung der Anfrage geprüft. Eine Reservierung erfolgt erst mit Vertragsschluss.

3. Sämtliche ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefer-, Transport-, Auf- und Abbau-, Personal- und sonstige Dienstleistungen sind nur enthalten, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen sind.

4. Die Mietpreise gelten grundsätzlich für einen Veranstaltungstag mit den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Abhol- und Rückgabezeiten. Bei einer mehrtägigen Nutzung richtet sich die Vergütung nach der jeweiligen Vereinbarung im Angebot oder in der Auftragsbestätigung.

5. Mietmaterial, das ausschließlich in festgelegten Verpackungs- oder Ausgabeeinheiten angeboten wird, wird nur in diesen Einheiten ausgegeben. Eine Ausgabe abweichender Einzelmengen erfolgt ausschließlich in Ausnahmefällen nach Absprache.

6. Ist ein vereinbarter Mietgegenstand aus einem vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar, darf der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung einen für den vorgesehenen Zweck gleichwertigen Ersatz anbieten. Ist eine Abstimmung trotz zumutbarer Bemühungen vor Leistungsbeginn nicht möglich und duldet die Leistung keinen Aufschub, darf gleichwertiger Ersatz bereitgestellt werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 3 Mietbedingungen, Obhut und Rückgabe

1. Der Kunde hat das Mietmaterial bei Übergabe auf erkennbare Beschädigungen und Vollständigkeit zu prüfen und festgestellte Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.

2. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu behandeln. Bedienungs-, Aufbau- und Sicherheitshinweise des Auftragnehmers und des jeweiligen Herstellers sind einzuhalten. Im Zweifel hat sich der Kunde vor der Nutzung beim Auftragnehmer über die sachgerechte Behandlung oder Bedienung zu informieren.

3. Der Kunde hat die Mietgegenstände während seiner Besitzzeit gegen sachfremden Zugriff Dritter, Diebstahl, Witterungseinflüsse, Feuer, Wasser und sonstiges Abhandenkommen oder Beschädigungen zu schützen. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen und Strafanzeige zu erstatten.

4. Beschädigungen, Veränderungen, Verlust, Fehlmengen oder Zerstörung sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Kunde diese zu vertreten hat, hat er die erforderlichen Reparaturkosten oder, wenn eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, die Kosten einer gleichwertigen Ersatzbeschaffung sowie erforderliche Entsorgungskosten zu ersetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5. Geschirr, Bestecke und Gläser dürfen gebraucht zurückgegeben werden. Sie sind einschließlich der zugehörigen Verpackungen frei von Speise- und Getränkeresten sowie ohne jegliche Fremdstoffe, insbesondere Papierservietten, Holzspieße, Verpackungsreste, Dekoration oder Sand, zurückzugeben. Transport- und Aufbewahrungsbehälter sind außen sauber und trocken zurückzugeben. Erforderliche Sonderreinigungs- oder Sortierarbeiten können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.

6. Übernimmt der Kunde den Auf- und Abbau von dafür vorgesehenen Mietgegenständen selbst, insbesondere von Sonnenschirmen, Gartenpavillons oder Scherenzelten, ist er für den fachgerechten und sicheren Aufbau, die erforderliche Befestigung und die laufende Kontrolle während der Nutzung verantwortlich. Bei Wind, Unwetter oder sonstigen Gefahrenlagen hat er die Nutzung unverzüglich einzustellen und die Mietgegenstände erforderlichenfalls rechtzeitig abzubauen oder in einen sicheren Zustand zu versetzen.

7. Wurde der Auf- oder Abbau durch den Auftragnehmer oder einen beauftragten Fachbetrieb ausgeführt, darf der Kunde keine konstruktiven Veränderungen, Versetzungen oder Teilabbauten vornehmen. Bei erkennbarer Gefahr hat er die Nutzung einzustellen, den Gefahrenbereich zu sichern und den Auftragnehmer oder Fachbetrieb unverzüglich zu verständigen. Eigenmächtige Maßnahmen sind nur zulässig, soweit sie zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr zwingend erforderlich sind und ein rechtzeitiges Tätigwerden des Auftragnehmers oder Fachbetriebs nicht möglich ist.

8. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko sicherzustellen, dass erforderliche Strom-, Wasser-, Abwasser- und sonstige Anschlüsse sowie geeignete Räume und Flächen in ausreichendem Umfang vorhanden und nutzbar sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 4 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf einer unsachgemäßen oder vertragswidrigen Nutzung, einer Nichtbeachtung von Bedienungs-, Aufbau- oder Sicherheitshinweisen oder auf vom Kunden zu vertretenden unzureichenden Schutzmaßnahmen gegen Witterung oder sonstige Gefahren zurückzuführen sind.

§ 5 Vergütung und Zahlung

1. Höhe, Fälligkeit und Zahlungsart der Vergütung ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung. Vereinbarte Voraus- und Abschlagszahlungen sind zu den dort genannten Terminen fällig.

2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Übergabe, Lieferung oder weitere Leistungserbringung zu verweigern, solange eine fällige Zahlung oder vereinbarte Mietsicherheit trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht vollständig geleistet wurde. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere ein Rücktritt nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, bleiben unberührt.

3. Nachforderungen sind zulässig, soweit bei Vertragsschluss noch nicht bekannte, vom Kunden veranlasste oder zu vertretende Zusatzleistungen, Mehrmengen, Wartezeiten, Schäden, Fehlmengen oder sonstige nach dem Vertrag gesondert zu vergütende Aufwendungen entstanden sind. Sie sind nachvollziehbar abzurechnen.

§ 6 Zahlungsverzug und Gefährdung des Zahlungsanspruchs

1. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

2. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, kann der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften eine angemessene Sicherheit oder Vorauszahlung verlangen und bis zu deren Leistung seine noch ausstehenden Leistungen verweigern.

§ 7 Lieferung, Abholung und Leistungszeiten

1. Die vereinbarten Abhol- und Rückgabezeiten am Lager ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.

2. Vereinbarte Liefer- und Abholzeiten sind Richtzeiten, die nur dann verbindlich sind, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

3. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Liefer- oder Abholort zum vereinbarten Zeitraum zugänglich ist und eine empfangsberechtigte Person anwesend ist. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten und Mehraufwand, die durch fehlenden Zugang, eine nicht anwesende Kontaktperson, unzutreffende Ortsangaben oder andere vom Kunden zu vertretende Umstände entstehen, können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.

4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung bis zu einer für das Lieferfahrzeug sicher und rechtlich zulässig erreichbaren Stelle am vereinbarten Lieferort. Weitergehende Transportwege, Treppen, Aufzüge, erschwerte Zugänge oder besondere Be- und Entladetätigkeiten sind vor Vertragsschluss mitzuteilen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

5. Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Ereignisse verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, kann der Auftragnehmer das Mietmaterial auf Kosten des Kunden einlagern oder zum Lager zurückbringen. Die gesetzlichen Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.

§ 8 Prüfung, Mängel und Beanstandungen

1. Der Kunde hat das Mietmaterial bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen. Erkennbare Mängel oder Fehlmengen sind unverzüglich anzuzeigen, damit der Auftragnehmer nach Möglichkeit Abhilfe schaffen kann. Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine verspätete Anzeige gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen.

2. Bei berechtigten Beanstandungen ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Abhilfe, insbesondere durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, innerhalb angemessener Zeit zu geben, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Schlägt die Abhilfe fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

3. Nach der Rückgabe wird das Mietmaterial durch den Auftragnehmer geprüft und gezählt. Schäden, Bruch, Verlust und Fehlmengen, die bei der Rücknahme nicht sofort erkennbar waren, können nachträglich geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer hat sie dem Kunden nach Feststellung innerhalb angemessener Zeit nachvollziehbar mitzuteilen.

4. Der Kunde darf ohne Zustimmung des Auftragnehmers keine technischen oder konstruktiven Veränderungen vornehmen, Teile austauschen oder Geräte öffnen. Verstößt er schuldhaft gegen diese Pflicht, hat er die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung zu tragen.

§ 9 Widerrufsrecht und Stornierung

1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht aufgrund einer gesetzlichen Regelung ausgeschlossen ist.

2. Ein bestehendes Widerrufsrecht und die Voraussetzungen seiner Ausübung richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der dem Verbraucher übermittelten Widerrufsbelehrung.

3. Die nachfolgenden Stornierungsregelungen gelten nur, sofern dem Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist oder das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen erloschen ist. Die Ausübung eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts gilt nicht als Stornierung. Gesetzliche Ansprüche auf Wertersatz für Leistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits während der Widerrufsfrist erbracht wurden, bleiben unberührt.

4. Für Kunden, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließen, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.

5. Der Kunde kann den Vertrag bis acht Wochen vor dem vereinbarten Beginn des Mietzeitraums kostenfrei stornieren. Die Stornierung ist in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erklären. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Stornierung beim Auftragnehmer. Abweichende Stornierungsbedingungen für besonders nachgefragte Veranstaltungstermine, Feiertage oder individuell beschaffte beziehungsweise bereits verbindlich bei Dritten bestellte Leistungen gelten nur, wenn sie dem Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt und einzelvertraglich vereinbart wurden.

6. Erfolgt die Stornierung weniger als acht Wochen vor dem vereinbarten Beginn des Mietzeitraums, kann der Auftragnehmer folgenden pauschalierten Schadensersatz verlangen:

  • weniger als acht Wochen vor Mietbeginn: 30 % der vereinbarten Vergütung für das Mietmaterial,
  • weniger als vier Wochen vor Mietbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung für das Mietmaterial,
  • weniger als zwei Wochen vor Mietbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung für das Mietmaterial.

Liefer-, Transport-, Auf- und Abbaukosten sowie sonstige Personal- und Dienstleistungskosten werden bei der Berechnung der Stornierungspauschale nicht berücksichtigt, soweit die entsprechenden Leistungen noch nicht erbracht wurden und dem Auftragnehmer hierfür keine Kosten entstanden sind.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt insbesondere, wenn das reservierte Mietmaterial für denselben Zeitraum anderweitig vermietet werden konnte.

Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten. Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten, insbesondere für verbindlich beauftragte Fremdleistungen oder auftragsbezogen beschafftes Material, können zusätzlich in nachgewiesener Höhe verlangt werden. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet.

7. Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt, der ihm die vertragsgemäße Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar macht. Dies gilt insbesondere, wenn das vereinbarte Mietmaterial infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, unvorhersehbarer Beschädigung oder Verlustes trotz zumutbarer Vorsorgemaßnahmen nicht zur Verfügung steht und kein gleichwertiger Ersatz beschafft werden kann. Der Auftragnehmer wird den Kunden unverzüglich über den Rücktritt und dessen Grund informieren. Bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

§ 10 Eigentum und Urheberrecht

1. Sämtliche Mietgegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum des Auftragnehmers. Eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die Mietgegenstände durch den Kunden ist unzulässig.

2. Die vom Auftragnehmer erstellten oder auf seinen Internetseiten veröffentlichten Texte, Fotografien, Abbildungen, Grafiken, Planungen, Zeichnungen, Konzepte und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt.

3. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Nutzung dieser Inhalte außerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

4. Stellt der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder, Logos, Zeichnungen oder sonstige Inhalte zur Verfügung, versichert er, dass er über die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte verfügt. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung dieser Rechte beruhen.

§ 11 Verpflichtungen des Kunden

1. Der Kunde ist für die Einholung erforderlicher behördlicher oder privatrechtlicher Genehmigungen sowie für die Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Vorschriften verantwortlich. Er hat insbesondere die erforderlichen Flucht- und Rettungswege freizuhalten und dem Auftragnehmer, soweit für die Leistungserbringung erforderlich, Leitungs- und Baupläne nach der jeweils anwendbaren Versammlungsstättenverordnung zur Verfügung zu stellen. Nicht erkennbare Gefahrenstellen und sonstige sicherheitsrelevante Besonderheiten des Veranstaltungsortes sind dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn seiner Leistungen mitzuteilen.

2. Der Kunde hat dem Auftragnehmer spätestens bei Auftragserteilung seine vollständigen und zutreffenden Rechnungsdaten mitzuteilen. Änderungen der Rechnungsanschrift oder sonstiger Rechnungsdaten sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Verlangt der Kunde nach bereits erfolgter Rechnungserstellung eine Änderung aufgrund zuvor unzutreffend oder unvollständig mitgeteilter Rechnungsdaten, kann der Auftragnehmer den hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Bearbeitungsaufwand berechnen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

3. Die bestimmungsgemäße Nutzung der Mietgegenstände durch Teilnehmer, Gäste, Mitarbeiter und sonstige in die Veranstaltung einbezogene Personen ist zulässig. Der Kunde hat im Rahmen des ihm Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen die Mietgegenstände sachgerecht behandeln und bestehende Bedienungs- und Sicherheitshinweise beachten. Die vertraglichen Pflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitervermietung, gewerbliche Weitergabe oder Überlassung der Mietgegenstände an Dritte außerhalb der vereinbarten Veranstaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für die Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, soweit sich aus der Art der vereinbarten Leistung oder einer einzelvertraglichen Vereinbarung nichts anderes ergibt.

2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

Stand: 13. August 2026